Baugrundstück für Ihr Einfamilienhaus in Steinheimer Toplage
Eckdaten
- Art Baugrund für Ein- / Zweifamilienhäuser
- Lage 63456 Hanau
- Kaufpreis 259.000,00 €
- Grundstück ca. 500 m²
- Bezugstermin nach Teilung
- Bebaubar nach Nachbarbebauung
- Erschließung Voll erschlossen
- Kurzfristig bebaubar ja
- Immobilien-ID 7253
- Provision 5,95 % inkl. MwSt.
Immobilie
Zum Verkauf steht ein attraktives Baugrundstück mit einer Größe von ca. 500 m² (Grundstück wird noch geteilt), das ideale Voraussetzungen für die Errichtung eines Einfamilienhauses bietet. Das Grundstück befindet sich in einem gewachsenen Wohnumfeld und eignet sich besonders für Bauherren, die ihren Traum vom eigenen Zuhause individuell verwirklichen möchten. Die Bebauung richtet sich nach der umliegenden Nachbarbebauung, wodurch sich vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten ergeben. So kann sich ein zukünftiges Wohnhaus harmonisch in das bestehende Orts- und Straßenbild einfügen und zugleich modernen Wohnansprüchen gerecht werden. Mit seiner Grundstücksgröße bietet die Fläche ausreichend Platz für ein freistehendes Einfamilienhaus mit Garten, Terrasse, Stellplätzen oder weiteren Außenbereichen. Ob klassisch, modern oder familienfreundlich geplant – hier entsteht Raum für ein Zuhause, das ganz auf die persönlichen Bedürfnisse seiner künftigen Bewohner abgestimmt werden kann. Zu beachten ist, dass die Erschließung derzeit noch nicht vorhanden ist. Die entsprechenden Maßnahmen und Kosten sind daher vom Käufer im Zuge der weiteren Planung zu prüfen und zu berücksichtigen. Gerade für Interessenten mit eigener Planungsvorstellung eröffnet sich dadurch die Möglichkeit, das Grundstück von Beginn an nach den eigenen Anforderungen zu entwickeln.
Lage
Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen, überwiegend wohnlich geprägten Umgebung, die sich besonders für Familien, Paare und alle eignet, die ein Zuhause in angenehmer Nachbarschaft realisieren möchten. Hanau bietet als traditionsreiche Brüder-Grimm-Stadt eine sehr gute städtische Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, ärztlicher Versorgung sowie zahlreichen Freizeit- und Kulturangeboten. Die Innenstadt mit ihren Geschäften, Restaurants und Dienstleistungsangeboten ist gut erreichbar und ergänzt die Wohnlage um ein breites Angebot für den täglichen Bedarf. Auch die Verkehrsanbindung spricht für den Standort: Über die umliegenden Straßen sowie die Anbindung an das regionale Verkehrsnetz sind die umliegenden Städte und Gemeinden im Rhein-Main-Gebiet gut erreichbar. Hanau verfügt zudem über einen wichtigen Bahnhof mit Verbindungen in Richtung Frankfurt am Main, Offenbach, Aschaffenburg und die weitere Region. Die Nähe zu Grün- und Erholungsflächen sowie die Lage in einem etablierten Wohngebiet schaffen eine angenehme Balance aus städtischer Infrastruktur und wohnlicher Ruhe. Damit bietet der Standort in Steinheim eine attraktive Grundlage für den Bau eines Einfamilienhauses in Hanau.
Rechtliches
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttoprovision unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Maier Consulting GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposes an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Provision- bzw. Schadensersatzansprüche aus.
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